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   VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599   

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VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599 (https://dejure.org/2021,10682)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2021 - 19 CE 20.599 (https://dejure.org/2021,10682)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2021 - 19 CE 20.599 (https://dejure.org/2021,10682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; AufenthG § 25a; EMRK Art. 8
    Keinen Aufenthaltsanspruch nach § 25a AufenthG für einen untergetauchten Ausländer

  • rewis.io

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (abgelehnt), Geduldeter Ausländer, Kein Duldungsgrund wegen "Verwurzelung" nach Art. 8 EMRK, Unterbrechung des Aufenthalts von vier Jahren nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG durch dem Sich-Entziehen einer ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 ; AufenthG § 25a; EMRK Art. 8
    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (abgelehnt); Geduldeter Ausländer; Kein Duldungsgrund wegen "Verwurzelung" nach Art. 8 EMRK ; Unterbrechung des Aufenthalts von vier Jahren nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG durch dem Sich-Entziehen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (abgelehnt); Geduldeter Ausländer; Kein Duldungsgrund wegen 'Verwurzelung' nach Art. 8 EMRK; Unterbrechung des Aufenthalts von vier Jahren nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG durch dem Sich-Entziehen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2021, 8704
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599
    Es handelt sich bei dem vollziehbar ausreisepflichtigen Antragsteller zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz, vgl. zu dem insoweit vergleichbaren § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn 23) schon nicht um einen "geduldeten Ausländer" im Sinne von § 25a Abs. 1 AufenthG.

    Der geduldete, gestattete oder von einer Aufenthaltserlaubnis gedeckte Voraufenthalt muss sich auf mindestens vier Jahre belaufen und grundsätzlich ununterbrochen bis hin zum maßgeblichen Zeitpunkt fortdauern (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 34).

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen handelt es sich bei dem Zeitraum nach dem missglückten Abschiebeversuch vom 30. Januar 2018 bis zum Wiederauftauchen der Familie am 6. Februar 2018 nicht um eine unschädliche Lücke für diesen Vierjahreszeitraum im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach kurzzeitige Lücken in den berücksichtigungsfähigen Voraufenthaltszeiten durch andere Integrationsindizien aufgewogen werden oder - bei lediglich wenigen Tagen - bereits wegen Bagatellcharakters unschädlich sein können (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - BVerwGE 167, 211-235, LS 5).

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 19 CE 17.657

    Verpflichtung zur vorläufigen Erteilung einer Duldung und Anforderungen an

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599
    Mit seiner Beschwerde verfolgt der am 22. Juni 2005 im Bundesgebiet geborene Antragsteller, armenischer Staatsangehöriger (Einreise der Eltern in das Bundesgebiet am 28.11.2004 unter Angabe falscher Nationalität und Identitäten, rechtskräftig negativer Abschluss deren Asylerst- und Folgeverfahren, Ablehnung des Asylantrags des Antragstellers mit Bescheid vom 14.12.2005, im folgenden Duldungen wegen fehlender Reisedokumente; Aufdeckung der armenischen Identität im September 2012, die Eltern des Antragstellers legten am 2.3.2015 gültige armenische Nationalpässe vor, für den Antragsteller wurde die Beantragung von Passersatzpapieren verweigert; Ablehnung der beantragten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bzw. § 25a AufenthG mit Bescheid vom 21.4.2016, Zurückweisung der Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durch Senatsbeschluss vom 14.07.2017, Az.: 19 CE 17.657, bestandskräftig nach Klagerücknahme vom 10.11.2017; bestandskräftige Ausweisung der Eltern des Antragstellers mit Bescheid vom 23.4.2016; erfolgloser Abschiebeversuch infolge Untertauchens der Familie am 30.1.2018, erneute Duldung vom 6.2.2018 bis zuletzt 2.7.2020), seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag weiter, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, seine Abschiebung vorläufig bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG zu untersagen.

    Soweit der Antragsteller mit der Beschwerdebegründung hilfsweise weiter einen zu sichernden Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG geltend macht, kann auf die nach wie vor zutreffenden Ausführungen in der Senatsentscheidung vom 5. Juli 2017 (Az.: 19 CE 17.657, Rn. 32) verwiesen werden.

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599
    Rechtliche Abschiebungshindernisse in diesem Sinne können sich aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u.a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht, insbesondere aus Art. 8 EMRK, herzuleiten sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599
    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 14; offengelassen in: EGMR, Entsch. v. 16.9.2004 Ghiban a.a.O.; Entsch. v. 8.4.2008; Entsch. v. 8.4.2008 - Nnyanzi/Vereinigtes Königreich, Nr. 21878/06 - ZAR 2010, 189/190; vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - juris).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599
    Eine Abschiebung kann einen unverhältnismäßigen Eingriff in das durch Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens darstellen, wenn sich der seit langem oder schon immer in Deutschland lebende Ausländer persönlich, wirtschaftlich und sozial integriert hat, hier verwurzelt und seinem Hauptherkunftsland entwurzelt ist und nach alledem zum "faktischen Inländer" geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. v. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599
    Eine Abschiebung kann einen unverhältnismäßigen Eingriff in das durch Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens darstellen, wenn sich der seit langem oder schon immer in Deutschland lebende Ausländer persönlich, wirtschaftlich und sozial integriert hat, hier verwurzelt und seinem Hauptherkunftsland entwurzelt ist und nach alledem zum "faktischen Inländer" geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. v. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).
  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599
    Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Gerichtshof) entschieden hat (vgl. Entsch. v. 07.10.2004 - Dragan/Deutschland, Nr. 33743/03 - NVwZ 2005, 1043; Entsch.
  • BVerwG, 25.03.2014 - 5 C 13.13

    Ausbildungsförderung; Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599
    Weitere Voraussetzung einer Unschädlichkeit ist jedoch, dass der Ausländer nicht "untergetaucht" war oder sich in anderer Weise dem ausländerrechtlichen Verfahren entzogen hat (BVerwG, U.v. 25.3.2014 - 5 C 13/13 - juris Rn. 20 für den geduldeten Aufenthalt nach § 8 Abs. 2a BAföG; BayVGH, B.v. 4.8.2009 - 19 ZB 09.1510 - juris Rn. 4 zu § 104a AufenthG).
  • EGMR, 31.01.2006 - 50435/99

    Schutz von Ehe und Familie, Abschiebung, Duldung, unerlaubter Aufenthalt, Kinder

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599
    Auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können Personen, die "ohne den geltenden Gesetzen zu entsprechen die Behörden eines Vertragsstaats mit ihrer Anwesenheit in diesem Staat konfrontieren", im Allgemeinen nicht erwarten, dass ihnen ein Aufenthaltsrecht zugesprochen werde (vgl. EGMR, U.v. 31.01.2006 - da Silva und Hoogkamer/Niederlande, Nr. 50435/99 -, InfAuslR 2006, 298).
  • EGMR, 08.04.2008 - 21878/06

    Uganda, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtshof für

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599
    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 14; offengelassen in: EGMR, Entsch. v. 16.9.2004 Ghiban a.a.O.; Entsch. v. 8.4.2008; Entsch. v. 8.4.2008 - Nnyanzi/Vereinigtes Königreich, Nr. 21878/06 - ZAR 2010, 189/190; vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - juris).
  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2019 - 4 MB 126/18

    Aufenthaltsgewährung für gut integrierten Jugendlichen

  • VG Hamburg, 18.10.2016 - 2 E 4867/16

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - 18 B 437/06

    Ausländerrechtliche Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von

  • VGH Bayern, 04.08.2009 - 19 ZB 09.1510

    Begriff des ununterbrochen geduldeten Aufenthalts in § 104a Abs. 1 Satz 1

  • VG Köln, 22.02.2024 - 5 L 280/24
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 B 2.11 - juris, Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 9. April 2021 - 19 CE 20.599 - juris, Rn. 12.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. April 2021 - 19 CE 20.599 - juris, Rn. 12, m.w.N.

  • VG Gelsenkirchen, 06.02.2023 - 11 L 134/23

    Chancen-Aufenthaltsrecht; Vorduldungszeiten; Duldungslücken; Vereitelung der

    Soweit eine geplante Abschiebung gerade auf die Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet gerichtet gewesen war, ist die dadurch herbeigeführte Unterbrechung des Aufenthalts beachtlich und steht der Annahme eines ununterbrochenen Aufenthalts entgegen, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 9. April 2021 - 19 CE 20.599 -, juris.

    Aus diesem Grunde - Vereitelung der Abschiebung durch Untertauchen - vermag auch der Umstand, dass sich der hier in Rede stehende Unterbrechungszeitraum auf wenige Tage erstreckt, nicht zur Annahme einer Unschädlichkeit der Duldungslücke wegen bloßen Bagatellcharakters zu führen, BayVGH, Beschluss vom 9. April 2021 - 19 CE 20.599 -, juris.

  • VG Bayreuth, 23.06.2021 - B 6 K 20.171

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Für § 25a AufenthG gilt nichts anderes (BayVGH, B.v. 09.04.2021 - 19 CE 20.599 - BeckRS 2021, 8704 Rn. 8; B.v. 18.03.2021 - 19 CE 20.14 - BeckRS 2021, 6098 Rn. 5; Röcker in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 25a AufenthG Rn. 9).
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